Alltagshelfer in Genthin
Alltagshelfer in Genthin Alltagshelfer in Genthin – Wir erleichtern Ihren AlltagLeben Sie in Genthin und suchen Unterstützung im täglichen Leben?...
Zuverlässige Unterstützung für Senioren, Kinder und Menschen mit Behinderung in Stendal, Genthin und Kalbe (Milde). Wir entlasten Ihre Angehörigen – flexibel, individuell und mit Empathie.
Wir passen unsere Unterstützung individuell an Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Angehörigen an. Jede Betreuung ist so einzigartig wie die Menschen, für die wir da sind.
Mit Empathie begegnen wir Ihnen und Ihren Angehörigen, um Ihre Bedürfnisse wirklich zu verstehen. Unser Mitgefühl sorgt dafür, dass Sie sich stets gut aufgehoben fühlen.
Helfer mit Herz
Wir sind Ihre Alltagshelfer und unterstützen Sie dabei, ein selbstständiges Leben in Ihrer vertrauten Umgebung zu führen. Ob bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wie Haushaltsarbeiten, der Begleitung zum Arzt, Behördengängen oder dem Einkaufsservice – wir stehen Ihnen zur Seite. Zusätzlich bieten wir Verhinderungspflege und eine umfassende Pflegeberatung an, die Ihnen als Alternative zum Pflegeheim eine individuelle Betreuung ermöglicht.
Besonders stolz sind wir auf unser breites Angebot: Mit unserem Fahrdienst, der Erbringung von Entlastungsleistungen und der Pflegeberatung, die seit Juni 2024 für Pflegegrade ab PG 2 halbjährlich erforderlich ist, haben wir alles, was Sie brauchen, aus einer Hand. So sind wir personell bestens aufgestellt, um flexibel und zuverlässig auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Rundum gut versorgt
Der Hilfebedarf eines jeden Kunden wird bei einem persönlichen Gespräch individuell festgelegt. So bekommt jeder die bestmögliche Unterstützung.
Pflegende Angehörige brauchen gelegentlich eine Pause. In diesen Fällen kommt die Verhinderungspflege zum Einsatz, um die Betreuung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen. Dabei besteht ein jährlicher Anspruch gemäß § 39 SGB XI.
Beförderung und Begleitung
Beispiele:
Wir sind eine zugelassene Pflegeberatungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 sind verpflichtet, halbjährlich einen Beratungseinsatz durchzuführen. Für Personen mit Pflegegrad 4 und 5 erfolgt dieser Beratungseinsatz vierteljährlich. Diese Beratungen stellen sicher, dass die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet bleibt und dienen gleichzeitig der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Frau Ghattas
Herr Bismark
Frau Hensel
Frau Ladwig
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